Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 08.01.2024
Kursanmeldung
- Ihre Anmeldung erfolgt über unsere Website.
- Die Kursdaten sind unter Vorbehalt und können aus organisatorischen Gründen variieren. Die Kurszeiten sind als Richtzeiten anzusehen.
- Die definitive Kursbestätigung mit Schwimmzeiten und der Rechnung erfolgt per EMAIL oder POST bis spätestens 4 Tage vor Kursbeginn.
- Die Kursplätze werden in Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
- Es gibt pro Jahr 2 Semester Blöcke mit ca. 14-17 Lektionen.
- Im Fortsetzungskurs steigt Ihr Kind nach bestandenem Test direkt in die nächste Stufe auf oder wiederholt bei Nichtbestehen das Level. Der Kursplatz für Ihr Kind ist bis 3 Wochen vor Kursbeginn reserviert. Beachten Sie, dass sich die Kursleitung oder die Kurszeit minimal ändern kann und das Hallenbad eventuell ab Stufe 4 gewechselt werden muss.
- Bitte bis 3 Wochen vor Kursstart auf unserer Homepage wieder anmelden unter dem Button „Kursfortsetzung“.
- Bei Privatlektionen ist jedes Mal eine Neuanmeldung über unsere Website nötig.
Korrespondenz
- Absenzen bitte per Whats-App direkt der Schwimmlehrperson melden. Die entsprechende Nummer ist der Rechnung zu entnehmen.
- Für organisatorische und administrative Fragen wenden Sie sich bitte an unser Büro via
kursinfo@aqua-vision.ch oder +41 41 980 41 73
Zahlungsbedingungen und Kosten
- Sie erhalten circa 5-7 Tage vor Kursbeginn die Rechnung mit Schwimmort, -datum und -zeit per E-Mail.
- Die Kurskosten sind bei Erhalt der Rechnung innert 10 Tagen zu begleichen.
Eine Barzahlung im Kurs ist nicht möglich.
Es werden keine Kursgelder zurückerstattet. - Annullationen:
für kurzfristige Kursabmeldungen:
bis 15 Tage vor Kursbeginn werden mit Fr. 50,- Administrationskosten verrechnet,
bis 14 Tage vor Kursbeginn 50% der Kursgebühren, spätere oder keine Abmeldung 100% der Kursgebühren. - Bitte bewahren Sie die Kursbestätigungen/Rechnungen bis Kursende auf. Wenn Sie die Rechnung an Ihre Krankenkasse schicken dürfen, machen Sie ein Kopie davon.
- Es kann eine Ersatzperson innerhalb der Familie, im gleichen Niveau, für den gebuchten Kurs gestellt werden.
- Mahnspesen belaufen sich auf 20,- Franken.
- Wir behalten uns vor die Kursgebühren bei Erhöhung der Infrastruktur und Betriebskosten den Gegebenheiten anzupassen.
Absenzen / Krankheit
19. Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden und berechtigen zu keinem Preisabzug.
- Krankheit und Unfall vor oder während dem Kurs: Fragen Sie Ihre Versicherung ob dies gedeckt ist. Sie haben ausserdem die Möglichkeit, über die „Allianz-assistance“, eine Kursversicherung für diesen Fall abzuschliessen.
Durchführung Ferienschwimmkurs
21. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. Ebenso können Kurse infolge Ausfall der Schwimmlehrperson oder Ausfall des Bades abgesagt werden.
22. Bei Krankheit oder Abwesenheit der Schwimmlehrperson kann diese ohne Vorankündigung von einer anderen Schwimmlehrperson vertreten werden.
23 a. Seitens Schwimmschule ausgefallenen Lektionen werden in den Schulferien nachgeholt. Bei Kursausfällen, welche aufgrund höherer Gewalt (Schliessung des Hallenbads durch Betriebsstörungen, etc.) passieren, werden die Kursbeiträge nicht zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
23 b. Bei Gewitter oder Sturm (Badverantwortliche entscheidet) findet die Schwimmlektion nicht statt, bzw. kann abgebrochen werden. Bei Wasser-Temperaturen unter 19 Grad oder Luft-Tempertaturen unter 10 Grad werden alle Kurse zeitlich reduziert oder abgebrochen. Das Schlechtwetter-Risiko ist im Kursgeld einberechnet.
Kurs und Baderegeln
24. Den Anweisungen der Kursleitung sind strikt Folge zu leisten.
25. Für Babys und Kleinkinder ist das Tragen von wieder verwendbaren Badewindeln obligatorisch. Wegwerfbadewindeln sind nicht erlaubt. Bei Verschmutzung des Badewassers und/oder Infrastruktur haften die Eltern für Schäden und Wiederherstellungskosten.
26. Das Bad darf nicht mit Strassenschuhen betreten werden. Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen und Hygiene das Tragen von Badeschuhen.
27. Es gelten die jeweiligen Vorgaben der Hallenbäder und müssen absolut eingehalten werden.
28. Essen und Trinken im Garderoben- und Badbereich ist streng untersagt.
Versicherung
29. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Ohne einen Gegenbericht gehen wir davon aus, dass Sie und Ihr Kind gesund sind.
30. Die Eltern sind für Ihr Kind vollumfänglich verantwortlich.
31. Für entstandene Schäden, Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann weder die aqua-vision schwimmschule gmbh, noch der Schwimmbad-Vermieter oder die Schwimmlehrperson haftbar gemacht werden.
Fotografieren und Filmen
33. Zum Schutz Ihres Kindes und zur Wahrung seiner Rechte (BV Art.13 Abs. 2 / ZGB Art. 28 Abs.1) ist es verboten, in den Garderoben und im Badbereich zu fotografieren und/oder Film- oder Tonaufnahmen zu erstellen. Dies gilt vor -, während – und nach den Lektionen.
Sicherheit im Kinderschwimmen
34. Die Eltern tragen unmittelbar vor und nach der Kurslektion die volle Verantwortung für Ihre Kinder. Die Eltern übergeben die Kinder beim Übergabeort und holen Sie dort pünktlich wieder ab.
Die Schwimmlehrperson ist während der Kurszeit für das angemeldete Kind verantwortlich.
Die Aufsichtspflicht der Kursleitung endet nach der Verabschiedung der Kinderschwimmgruppe.
Gerichtstand
35. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtstand ist das für den Sitz der aqua-vision schwimmschule gmbh zuständige Zivilgericht.
36. Programm und Preisänderungen vorbehalten.