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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 01.05.2016

Kursanmeldung

  1. Ihre Anmeldung erfolgt über unsere Website. Die Kurszeiten sind Zwischen den angegeben Zeiten und können sich +/- 1 Std. verschieben.
  2. Die definitive Kursbestätigung mit den Schwimmzeiten und  Rechnung erfolgt zurzeit noch per Post  ca. 5-7  Tage vor Kursbeginn.
  3. Der Kursplatz lautet auf das angemeldete Kind und ist nicht übertragbar.
  4. Die Kursplätze werde in Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
  5. Es gibt pro Jahr nur noch 2 Semester Blöcke mit ca. 15-18 Lektionen.
  6. Für den Fortsetzungskurs Baby- Kleinkinder- Wassergewöhnung ab 3 Jahren- und /oder Kinderschwimmen ist keine Neuanmeldung nötig. Die wöchentlich- und 14-täglich stattfindenden Kurse sind fortlaufend.
  7. Für den Fortsetzungskurs Wassergewöhnung und Kinderschwimmen bis zum 7 Abzeichen (Eisbär) nach Swimsports.ch
    Im Kinderschwimmen steigt Ihr Kind nach bestandenem Test direkt in die nächste Stufe auf oder wiederholt bei Nichtbestehen das Level. Der Kursplatz ist für Ihr Kind reserviert. Beachten Sie, dass die Kursleitung oder die Kurszeit minim ändern kann, oder dass Hallenbad ab Stufe 4 (gewechselt werden muss).
  8. Bei Intensivkursen in den Ferien oder Privatlektionen ist jedesmal einen Neuanmeldung über unsere Website nötig.
  9. Abmeldungen von weiteren Schwimmkursen sind bis 3 Wochen vor Kursende nur schriftlich via Formular an die Geschäftsstelle (Kursabmeldung Homepage zuoberst) zu senden und nicht über den Kursleiter. Die Kursleiter werden keine Abmeldung weiterleiten.
    Eine spätere Abmeldung ist kostenpflichtig.

Korrespondenz

  1. Absenzen bitte per SMS direkt der Schwimmlehrperson melden. Die entsprechende Nummer ist auf der Rechnung zu entnehmen.
  2. Für organisatorische und administrative Fragen wenden Sie sich bitte nur an unser Büro via
    info@aqua-vision.ch oder +41 41 980 41 73

Zahlungsbedingungen und Kosten

  1. Sie erhalten ca. 5-7 Tage vor Kursbeginn die Rechnung mit den Daten und Zeiten per Post.
  2. Die Kurskosten sind bei Erhalt der Rechnung innert 10 Tagen zu begleichen.
    Eine Barzahlung im Kurs ist nicht möglich.
    Es werden keine Kursgelder zurückerstattet.
  3. Annullationen werden anteilsmässig in Rechnung gestellt für laufende Kurse
    bis 21 Tage vor Kursende (ist eine Annullation kostenlos)
    bis 14 Tage vor Kursende 50 % der Kursgebühren.
    Spätere oder keine Abmeldung 100 % der Kursgebühren.
    Für Kursabmeldungen bei Neuanmeldung
    bis 15 Tage vor Kursbeginn werden mit Fr. 20.- Administrationskosten verrechnet:
    bis 14 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühren. Spätere oder keine Abmeldung: 100% der Kursgebühren.
    Es kann eine Ersatzperson für den gebuchten Kurs gestellt werden im gleichen Niveu.
  4. Für das Ersetzten von verloren gegangenen Kursbestätigungen/Rechnungen müssen wir eine Bearbeitungsgebühr
    von 20 Fr. verrechnen. Bitte bewahren Sie diese bis Kursende auf. Wenn Sie die Rechnung an Ihre Krankenkasse schicken dürfen machen Sie ein Kopie davon
  5. Es kann eine Ersatzperson für den gebuchten Kurs gestellt werden
  6. Mahnspesen CHF. 20.-
  7. Wir behalten uns vor, die Kursgebühren bei Erhöhung der Infrastruktur und Betriebskosten den Gegebenheiten anzupassen.

Absenzen

  1. Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden und berechtigen zu keinem Preisabzug.
  2. Krankheit und Unfall vor oder während dem Kurs
    Fragen Sie Ihre Versicherung ob das in Ihrer Versicherung gedeckt ist.
    Sie haben aber auch die Möglichkeit, über die „allianz-assistance“ eine günstige Kursversicherung abzuschliessen falls Sie Krank werden oder einen Unfall haben.
  3. Durchführung
  1. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. Ebenso können Kurse infolge Ausfall der Schwimmlehrnperson oder Ausfall des Bades abgesagt werden.
  2. Bei Krankheit oder Abwesenheit der Schwimmlehrnperson kann diese ohne Vorankündigung von einer anderen Schwimmlehrnperson vertreten werden.
  3. Seitens Schwimmschule oder Hallenbadvermieter ausgefallenen Lektionen werden in den Schulferien durchgeführt. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Kurs und Baderegeln

  1. Den Anweisungen der Kursleitung sind strikte Folge zu leisten.
  2. Für Babys und Kleinkinder ist das Tragen von wiederverwendbaren Badewindeln obligatorsich. Wegwerfbadewindeln sind nicht erlaubt.
    Bei Verschmutzung des Badewassers und / oder Infrastruktur haften die Eltern für Schäden und Wiederherstellungskosten.
  3. Das Bad darf nicht mit Strassenschuhen betreten werden. Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen und Hygiene das Tragen von Badeschuhen.
  4. Es gelten die jeweiligen Vorgaben der Hallenbäder und müssen strikte eingehalten werden.
  5. Essen und Trinken im Garderoben- und Badbereich ist strikte untersagt.

Versicherung

  1. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Ohne einen gegenbericht gehen wir davon aus, dass Sie und Ihr Kind gesund sind.
  2. Die Eltern sind für Ihr Kind vollumfänglich verantwortlich.
  3. Für entstandene Schäden, Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann weder die Aqua-Vision Schwimmschule gmbh, noch der Schwimmbad-Vermieter oder Schwimmlehrperson haftbar gemacht werden.
  4. Concordia Krankenversicherer ist unser Partner bei den Ferienschwimmkurse.
    Ab 2016 beteiligt sich Concorida in der Zusatzversicherung an den Kurskosten bei Baby’s und Kleinkinder bis 30 Monaten. Über die genauen Details fragen Sie Ihre Ansprechperson bei der Concorida.
    Aus diesem Grund werden alle Kursteilnehmer der aqua-vision schwimmschule gmbh einmalig von der Concordia angeschrieben. Sollten Sie keinen Kontakt wünschen, teilen Sie dass der Concorida mit, damit sie von der Liste gestrichen werden. andre.grueter@concordia.ch 

Fotografieren und Filmen

  1. Zum Schutz Ihres Kindes und zur Wahrung seiner Rechte ( BV Art.13 Abs. 2 / ZGB Art. 28 Abs.1) ist es verboten, in den Garderoben und im Badbereich zu fotografieren und/oder Film- oder Tonaufnahmen zu erstellen. Dies gilt sowohl vor als auch während und nach den Lektionen.

Sicherheit im Kinderschwimmen

  1. Die Eltern tragen unmittelbar vor und nach der Kurslektion die volle Verantwortung für Ihre Kinder. Die Eltern übergeben die Kinder beim Übergabeort und holen Sie auch dort pünktlich wieder ab.
    Die Schwimmlehrnperson ist während der Kurszeit für das angemeldete Kind verantwortlich.
    Die Aufsichtspflicht der Kursleitung endet nach der Verabschiedung der Kinderschwimmgruppe.

Ferienschwimmkurse in den Freibäder

Ferienschwimmkurse:
34. Bei Gewitter oder Sturm (Badverantwortliche entscheidet) findet die Schwimmlektion nicht statt, bzw. kann abgebrochen werden. Bei tiefen Wasser oder Luft-Tempertaturen wird der Kurs abgebrochen. Das Schlechtwetter-Risiko ist im Kursgeld einberechnet.

Gerichtstand

35. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtstand ist das für den Sitz der aqua-vision schwimmschule gmbh zuständige Zivilgericht.

36. Programm und Preisänderungen vorbehalten. / 01.5.2016

 

Allmend 7
6244 Nebikon
TEL: +41 41 980 41 73
MAIL: info@aqua-vision.ch

Unsere Bürozeiten

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