Lehrplan 21
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben 2006 mit grosser Mehrheit den Art. 62 Abs. 4 der Bundesverfassung angenommen. Dieser verpflichtet die Kantone, die Ziele der Bildungsstufen zu harmonisieren. Der Lehrplan 21 gibt im Kompetenzbereich „Bewegen im Wasser“ obligatorisch zu erreichende Kompetenzen vor. Allen Schülerinnen und Schülern sollte ermöglicht werden Bewegungserfahrungen im Wasser zu sammeln und das Schwimmen zu erlernen. Ziel ist das Absolvieren des Wasser-Sicherheits-Check (WSC). Wegen akuten Schwimmbadmangels können leider längst nicht alle Schulkinder von regelmässigen und qualitativ gutem Schwimmunterricht profitieren. Deshalb ist es umso wichtiger, ihrem Kind ausserhalb der Schule die Möglichkeit zu geben diese Kenntnisse zu erleben. In unseren wöchentlichen Kursen (halbjährlicher Kursblock) bieten wir ihrem Kind zielgerichtet aufgebauten Unterricht mit speziell geschulten Kursleitern an. Der Unterricht findet zudem in Kleingruppen von maximal zehn Kindern pro Kurs statt, sodass wir eine gezielte Förderung anbieten können.
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